Die GEMA und Google können sich nicht einigen. Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat jüngst die Verhandlungen mit Googles Videoplattform Youtube für gescheitert erklärt. Als nächsten Schritt soll jetzt die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts hinzugezogen werden. Hier soll geprüft werden, ob die von der GEMA geforderte Vergütung von 0,375 Cent pro Videoaufruf angemessen ist. Des Weiteren soll über ein Schadenersatz entschieden werden.
Hinzu kommt, dass die GEMA gegen die Info-Einblendung (in Deutschland) auf Youtube vorgehen will, wenn Videos aus dem GEMA-Repertoire aufgerufen werden. Die GEMA sagte, die sie gar nicht die Musikrechte einräumen kann, da die Rechte stets bei den jeweiligen Verlagen liegen. Insofern ist der eingeblendete Text falsch und irreführend.
Im April 2009 ist der Vertrag zwischen Youtube und der GEMA ausgelaufen. Bei dem komplexen Sachverhalt gibt es aktuell viele Leidtragende. Zum einem die Musiker und Labels, die nicht die Werbewirkung der Videoplattform in Anspruch nehmen können. Zum anderen die von der GEMA vertretenden Komponisten, die seit 2009 keine Vergütung mehr für ihre auf Youtube abgespielten Werke bekommen.
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