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Disney verklagt Deadmau5

(Geschätzte Lesezeit: 1 - 2 Minuten)

Man mag es vielleicht nicht für möglich halten, doch laut TMZ hat der Filmkonzern Disney den Scherzkeks der Dance Szene, Deadmau5, verklagt. Joel Zimmermann solle dem Image der über 60 Jahre alten,  international bekannten Marke Micky Maus (engl. Mickey Mouse) schaden.

Angefangen hat die Geschichte bereits im letzten Jahr, Joel versuchte sein Logo beim US Patentamt  einzureichen, um es als Markensymbol zu schützen. Zuvor hat er dies bereits in über 30 anderen Ländern getan, unter Anderem auch hier in Deutschland. Bei Disney jedoch wurde die Rechtsabteilung aufmerksam, aus unbekannten Gründen prüfte sie ab April, ob das Logo zu ähnlich zum Kopf von Micky Maus wäre. Offensichtlich empfinden ihre Anwälte so, denn nun kam es tatsächlich zur Klage gegen Zimmermann.

Die Ähnlichkeiten der beiden Logos sind zwar vorhanden jedoch eher im gröberen Bereich. Beide Grafiken bestehen aus drei Kreisen, einem für den Kopf und zwei für die Ohren. Außerdem haben beide Embleme ein breites Grinsen im Gesicht. Andererseits fehlt der Deadmau5 eine Nase und ihre Augen haben rein garkeine Ähnlichkeit zu Disneys Version. Trotzdem denkt die Firma von Schöpfer Walt Disney wohl, das Logo des Kanadiers könnte Verbraucher in die Irre führen.

Deadmau5 wäre aber nicht Deadmau5 wenn er nicht alles tun würde, um sich gegen das Multimilliarden Imperium des Trickfilmherstellers zu wehren. Es scheint so, als ob er sich bereit macht für den großen Kampf, man darf sich also freuen auf ein paar interessante Schlagzeilen, die der Szene sicher nicht schaden werden. Egal wie es ausgeht, einziger Verlierer kann nur Disney sein.

Disney verklagt Deadmau5

 

 

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Über den Autor
Vitus Benson

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